Industrie & Wirtschaft

Wer heute bestellt, bekommt möglicherweise erst Ende des Jahres sein zu verbauendes Material

Wer heute bestellt, bekommt möglicherweise erst Ende des Jahres sein zu verbauendes MaterialBildrechte und Fotograf: Continu-ING GmbH
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Wie Handwerker mit diesem enormen Problem umgehen, verrät Andreas Scheibe in seinem Gastbeitrag

Stahl, Messing, Kupfer und Zement kommen größtenteils aus dem östlichen Europa, wo bekanntlich gerade katastrophale Zustände herrschen. Die Rohstoffsituation war vorher bereits wegen Corona angespannt. Dies bedeutet für Handwerker aller Gewerke: Lieferverzögerungen, die sich nach neuesten Prognosen noch weiter zuspitzen werden. Dies führt natürlich unweigerlich dazu, dass Vertragsfristen überschritten werden. Und hakt es an einer Stelle, beginnt eine Kettenreaktion.

An dieser Stelle tun sich zwei unterschiedliche Themen auf, die Handwerker unbedingt für sich verinnerlichen müssen:

Es gibt die eine Art Lieferverzögerungen, die Vorgewerke betreffen. Sprich, der Rohbau wird nicht fertig, somit kann der nachfolgende Handwerker nicht anfangen. Wenn dieser es indes schlau anstellt (und hierzu braucht es keine großen Anstrengungen), kann er eine lukrative Entschädigung für sich erwirken. Stichwort: Behinderungsanzeige mit Vergütungsfolge.

Die andere Art Lieferverzögerungen betreffen den Handwerker selbst. Hier rate ich zu folgender Vorgehensweise: Ein Handwerker sollte idealerweise vor Unterzeichnung des Vertrags überprüfen, ob in den Vertragsunterlagen von Vertragsstrafen die Rede ist und diese entsprechenden mit einkalkulieren. Da die Großzahl der Handwerker ausgebucht ist, machen weniger Konkurrenten bei Ausschreibungen mit. Ergo ist das Risiko rechnerisch geringer, der Teuerste zu sein und den Auftrag zu verlieren. Bietet also hoch genug an!

Gerät nun der Handwerker in Eigenverzug durch Lieferverzögerung seinerseits, weil er nicht rechtzeitig sein Material erhält, muss er trotzdem alles in seiner Macht Stehende tun, um die Vertragsfrist weiterhin halten zu können. Das ist eine Grundregel im Werkvertrag. Das bedeutet: Er muss sämtliche Hersteller anfragen, ob nicht anderes, gleichwertiges Material schneller lieferbar ist. Wenn es da etwas gibt, muss es der Auftragnehmer bestellen und schleunigst einbauen.

Ist hier aber nichts zu machen, weil kein anderer Hersteller einspringen kann, so wird ein neuer Endtermin berechnet. Ohne Termin- und Kostenrisiko für den Auftragnehmer. Und das, obwohl Eigenverzug bestand! Jedoch gilt hier eine strenge Nachweispflicht.

Wie alle Bauvorhaben bedarf vorwiegend ein gestörtes Bauvorhaben – und dazu zähle ich 90 Prozent aller Projekte in Deutschland – einer sauberen Dokumentation. Bedeutet: Schreibarbeit. Habt Ihr erfolglos 15 Hersteller nach Alternativen angefragt? Dann dokumentiert das sauber! Oder könnt Ihr nicht beginnen, weil das Vorgewerk nicht bauen kann aufgrund fehlender Rohstoffe? Schreibt das ordentlich auf!

Es wird in diesen Zeiten leider nicht leichter für Handwerker, aber das muss nicht bedeuten, dass sie den Umständen hilflos und schutzlos ausgeliefert sind.

Mit den richtigen Mitteln kann jede noch so verfahrene Baustelle in eine positive Richtung gedreht werden. Wie das geht und welche Mittel es hierfür gibt, erfahrt Ihr am schnellsten in einem direkten persönlichen Gespräch mit mir. Auf unserer Homepage gelangt Ihr zu Eurem Termin!

continu-ing.com

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